Skip to main content

Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) implementiert die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ab Juni 2025 in nationales Recht. 

Wer ist betroffen?
Das erweiterte Anwendungsfeld des Gesetzes umfasst eine Vielzahl von Organisationen:

  • Gemeinden, Märkte, Städte (schon länger)
  • Zweckverbände 
  • Stiftungen
  • Gesetzliche Krankenkassen, Sozialversicherungen, Hochschulen, Unis, Fachhochschulen, Landschaftsverbände
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwalts- und Ärztekammern, Berufsgenossenschaften und Innungen
  • Sparkassen, staatliche Vermögensverwaltungen und Finanzdienste
  • Schulen und Kindergärten mit Online-Verwaltungsfunktion, öffentlicher Nahverkehr, Unternehmen der Personenbeförderungsdienstleistungen
  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen

Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Abmahnungen drohen. 

Ausnahme: Kleinstunternehmen
Wichtig zunächst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gelten dabei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für Unternehmen, die mit Produkten befasst sind, die unter das BFSG fallen, gibt es keine entsprechende Ausnahmeregelung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Anwendbarkeit in Einzelfällen geprüft werden muss.  

Quellen: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html#:~:text=Das%20Barrierefreiheitsst%C3%A4rkungsgesetz%20betrifft%20Hersteller%2C%20H%C3%A4ndler,sind%20vom%20Gesetz%20teilweise%20ausgenommen 

https://www.verdure.de/magazin/strategie/barrierefreiheitsstarkungsgesetz-websites-2025-bfsg-bitv-wcag/