Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription bereitgestellt werden. Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Damit ein blinder Zu-schauer den Film verfolgen kann, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt.
Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
Wenn ein Webangebot Dokumentation bereitstellt (und dazu gehört auch die Erklärung zur Barrierefreiheit), dann soll diese Dokumentation vorhandene zusätzliche Barrierefreiheits-Eigenschaften und -Funktionen auflisten und deren Nutzung erklären, sofern diese als Teil des Web-Angebots selbst implementiert wurden. zum Beispiel Vor-lesefunktionen, Funktionen zum Einstellen individueller Farbschemata, oder verfügbare Tastaturkurzbefehle, In-formationen zur Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription oder Volltext-Alternative bereitgestellt werden (Im Gegensatz zur Audiodeskription beschränkt sich die Beschreibung des Videoteils nicht nur auf die Pau-sen im vorhandenen Dialog. Es werden vollständige Beschreibungen aller visuellen Informationen bereitgestellt, einschließlich des visuellen Kontexts, der Handlungen und Ausdrücke der Schauspieler. Darüber hinaus werden nichtsprachliche Geräusche (Lachen, Stimmen aus dem Off usw.) beschrieben, und es werden Transkripte aller Dia-loge mitgeliefert.)
Verwenden einfache Sprache und vermeide Redewendungen, Idiome und komplizierte Metaphern.
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